Wer Zahlt?
Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten, denn alternative Behandlungen sind nicht in der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) genannt, daher werden diese nur in Ausnahmefällen mit Zuschüssen von den Krankenkassen und auch nur von den Privaten Krankenversicherungen erstattet, die das GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) oder das Hufelandverzeichnis anerkennen.
Dennoch gibt es Möglichkeiten auch alternative Therapien oder Heilpraktikerleistungen in Anspruch zu nehmen. Für den gesetzlich Versicherten heißt das Zauberwort ZKV (Zusatzkrankenversicherung), eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse. Die Leistungen einer ZKV sollten auch die GebüH ( Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) enthalten. Eine Übersicht können Sie durch unten genannte Links anfordern.
Auch der privat Krankenversicherte kann durch die Wahl der richtigen Versicherung oder oftmals auch durch einen Tarifwechsel innerhalb seiner Gesellschaft die alternative Medizin nach GebüH oder Hufeland abrechnen. Folgen Sie dem Link.
Link:
| PKV Vergleich | Spezialisiert auf den Bereich der Privaten Krankenversicherung und Zusatzkrankenversicherung |